Sie haben etwas gefunden?Mit diesem Formular vereinfachen wir Ihre Fundanzeige bei der zuständigen Behörde.
Funde unter 10 €
Für Bagatellfunde unter 10€ besteht keine Anzeigepflicht wenn der Eigentümmer unbekannt ist. Diese Funde können jedoch auch freiwillig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (z.B. Schlüssel oder ein Teddy)
Zuständige Behörde
In den Bundesländern sind die Gemeinden für Fundsachen zuständig. Örtlich zuständig ist zwar die Gemeinde des Fundortes, eine Anzeige ist jedoch auch von jeder anderen Gemeinde entgegenzunehmen.
Zentrales Fundbüro
Das Zentrale Fundbüro ist kostenlos nutzbare Plattform, die es sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Einrichtungen erlaubt, unkompliziert Fundsachen einzustellen – bzw. nach ihnen zu suchen.